Kleinkinder müssen draußen bleiben

Kleinkinder dürfen in Oldtimern nur mitfahren, falls das Fahrzeug über entsprechende Rückhaltesysteme verfügt. Der ältere Nachwuchs hat es da schon besser.

Kinder unter drei Jahren müssen auch bei Fahrten im Oldtimer mit geeigneten Rückhaltesystemen gesichert werden. Sind in einem historischen Fahrzeug keine Sicherheitsgurte vorhanden, um damit einen Kindersitz zu befestigen, dürfen Kinder nicht mitfahren. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Ist das Kind älter als drei Jahre, darf es in einem Fahrzeug ohne vorhandenen Gurte laut ACE immerhin auf der Rückbank mitfahren. Ab zwölf Jahren sei es einem Erwachsenen gleichgestellt und dürfe außer auf dem Fahrersitz auf jedem gurtlosen Platz mit auf Tour.

Wer Kinder ins Oldtimer-Hobby einbeziehen möchte, sollte seinen Oldie mit Gurten nachrüsten, empfiehlt der ACE. Die Rückhaltesysteme sind seit Mitte der 70er Jahre in Deutschland für Neuwagen vorgeschrieben und bei Unfällen nicht nur für Kinder lebensrettend. (dpa/tmn)

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