Kfz-Schein gehört nicht ins Auto

Wer den Kfz-Schein dauerhaft in seinem Fahrzeug aufbewahrt, handelt grob fahrlässig. Das kann am Ende den Versicherungsschutz kosten.

Das dauerhafte Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen kann bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die in München erscheinende Fachzeitschrift «Recht und Schaden» (Ausgabe 11/2007) berichtet. Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, «nutzungsberechtigt» zu sein (Az.: 8 U 62/07).

Das Gericht gab mit dem Urteil der Rückzahlungsklage einer Kfz-Versicherung gegen einen Fahrzeughalter statt. Die Versicherung hatte zunächst den Schaden ersetzt, der durch den Diebstahl des Wagens entstanden war. Als sich aber herausstellte, dass sich der Fahrzeugschein in dem Pkw befunden hatte, verlangte das Unternehmen das Geld zurück. Die Richter billigten diesen Anspruch. Denn der Halter habe durch das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen einen möglichen Diebstahl begünstigt. Daher sei die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei. (dpa)

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