Tipps: Risiken beim Gebrauchtwagenkauf minimieren

Tipps: Risiken beim Gebrauchtwagenkauf minimieren
Der Kauf eines Gebrauchtwagens beim Händler bietet Vorteile. © VW

Wer sich einen Gebrauchtwagen zulegen will, der sollte einige Ratschläge beachten. Mit den nachfolgenden Tipps minimiert man das Risiko.

Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens gilt es einiges zu beachten, wenn man sich nicht im Nachgang an den Kauf über die getroffene Wahl ärgern will.

Es steht zum Beispiel die Frage an, ob man lieber bei einem Händler oder von Privat kaufen möchte. Beides hat Vor- und Nachteile. Der Händler ruft in der Regel höhere Preise auf als ein Privatanbieter, dafür sind häufig Inspektion, Hauptuntersuchung (HU) und gesetzliche Gewährleistung inkludiert.

Finanzierungsmöglichkeiten beim Händler

Außerdem bieten Händler oftmals auch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an. Der Mobilitätsclub ACE empfiehlt, darauf zu achten, dass der Händler Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist und ein Meisterbetrieb angeschlossen ist.

Wer bei einem Privatanbieter einen Gebrauchtwagen kauft, zahlt meistens weniger als beim Händler. Allerdings können Privatanbieter die Haftung für Sachmängel beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs nahezu vollständig ausschließen.

Der ACE weist darauf hin, dass ein solcher Haftungsausschluss ausdrücklich vereinbart werden muss und nicht für Eigenschaften besteht, die im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Auch bekannte Mängel, die arglistig verschwiegen wurden, fallen nicht unter einen Haftungsausschluss.

Fahrzeug vorher begutachten

Gebrauchtwageninteressenten sollten einen fachkundigen Vertrauten zur Begutachtung ihres Wunschmodells mitnehmen. Eine Probefahrt gehört zum Check dazu. Man überprüft außerdem unter anderen anhand von Serviceheft, HU-Berichten und Rechnungen, ob Pflegezustand und Tachostand nachvollziehbar sind. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln hilft ein kostenpflichtiges Gebrauchtwagengutachten etwa durch eine Prüforganisation weiter.

Man sollte auch checken, ob der Verkäufer mit dem Pkw-Halter identisch ist. Trifft dies nicht zu, lässt man sich eine schriftliche Vollmacht zeigen und notiert die Passnummer des Verkäufers. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sieht man von einem Kauf ab. Das Fahrzeug könnte geleast oder finanziert und noch Eigentum einer Bank sein. (SP-X)

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