Handy-Verbot auch an der Ampel

Das Handy sollte im Auto am besten nicht angefasst werden. Selbst die Benutzung beim Warten an der Ampel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Gebrauch von Handys ist am Steuer nicht nur während des Fahrens verboten. Auch wer beim Warten an einer roten Ampel das Telefon zur Hand nimmt, verhält sich ordnungswidrig.

Verbindungsherstellung unerheblich

Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 2 Ss OWi 811/05). Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Dabei sei es unerheblich, ob die Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird oder nicht.

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