Guckloch reicht nicht

Auto muss eis- und schneefrei sein

Auch bei eisigen Temperaturen muss das Auto vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit sein. Nach einem möglichen Unfall würden sonst die Versicherungen Regressforderungen stellen.

Vor dem Losfahren im Winter müssen Autofahrer ihren Wagen komplett von Schnee und Eis befreien. Nur ein Guckloch auf der Windschutzscheibe freizukratzen, reicht nicht. Denn dann riskierten sie einen gefährlichen Blindflug, warnt der TÜV Rheinland. Außerdem kann sonst bei der Fahrt Schnee vom Autodach wehen und nachfolgende Verkehrsteilnehmer behindern. Neben strafrechtlichen Folgen drohten Autofahrern dann auch Regressforderungen der Versicherungen, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.

Schwere Bekleidung hinderlich

Der TÜV weist darauf hin, dass neben sämtlichen Scheiben auch Scheinwerfer und Kennzeichen freizulegen sind. Und selbst bei Eiseskälte sei dicke, schwere Bekleidung mit Blick auf die Sicherheit nicht die erste Wahl: Wollmäntel, Pudelmützen und klobige Schuhe im Auto könnten gefährlich werden, weil sie die Wirkung des Sicherheitsgurtes und die körperliche Beweglichkeit verringern. Eine Pudelmütze könne die Sichtverhältnisse einschränken. (dpa/tmn)

Keine Beiträge vorhanden