Filter-Austausch schriftlich zusichern lassen

Autofahrer sollen sich den Austausch mangelhafter Rußfilter schriftlich fixieren. Da noch keine passenden Nachrüstfilter vorhanden seien, könne es zu zeitlichen Problemen mit der Sachmängelhaftung kommen.

Autofahrer, die in ihr Dieselfahrzeug einen mangelhaften Rußfilter eingebaut bekommen haben, sollten sich jetzt von ihrer Werkstatt den Austausch des Bauteils schriftlich zusichern lassen. Darauf weist der ADAC in München hin. Auf diese Weise lasse sich verhindern, dass ihr Rechtsanspruch durch Ablauf der Sachmängelhaftung verloren geht. Diese Ansprüche könnten schon nach Ablauf von zwölf Monaten verfallen. Die Werkstatt sollte sich in der Erklärung verpflichten, den Mangel bis spätestens 1. September 2008 zu beheben oder andernfalls den Originalzustand des Fahrzeugs wiederherzustellen.

Reine Kulanzregelung

Hintergrund ist, dass zurzeit für manche Fahrzeugtypen noch keine passenden Nachrüstfilter verfügbar sind, die anstelle der mangelhaften Bauteile montiert werden können. Während Autofahrer auf verfügbare Teile warten, könnte die Frist der Sachmängelhaftung ablaufen. Bei Nachprüfungen im vergangenen Herbst hatten sich die Nachrüstfilter einzelner Anbieter als unwirksam herausgestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Firmen daher die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) entzogen.

Zwar hätten der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) angekündigt, mangelhafte Nachrüstfilter unabhängig von der Sachmängelhaftung auszutauschen, so der ADAC. Dabei handele es sich jedoch um eine reine Kulanzregelung, die im Zweifelsfall nicht einklagbar sei. Mit der schriftlichen Zusicherung könnten Autofahrer hingegen auch nach Ablauf der Frist ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen. (dpa(gms)

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