Die Tesla-Fabrik muss sich ab diesem Montag einer Erstrevision unterziehen. Das Elektro-Autowerk im brandenburgischen Grünheide hat vor eineinhalb Monaten den Betrieb aufgenommen.
Bei dieser Erstrevision handelt es um eine eine Art Abnahmeprüfung. Bis zum 20. Mai werde in der Anlage geprüft, ob die Anlage tatsächlich genehmigungskonform errichtet wurde und betrieben wird, teilte das Umweltministerium mit. Wenn festgestellt werde, dass Auflagen nicht oder nicht vollständig erfüllt sind, setze die zuständige Behörde Nachfristen.
Wenn dann noch Auflagen offen seien, könne es Zwangsmaßnahmen geben. Eine Untersagung des Betriebs komme nur in Betracht, wenn unmittelbare Gefahren hervorgerufen werden.
Seit 22. März rollen E-Autos vom Band
In der ersten E-Auto-Fabrik von Tesla in Europa rollen seit dem 22. März offiziell die Fahrzeuge vom Band, allerdings sind noch nicht alle Auflagen aus der umweltrechtlichen Genehmigung des Landes erfüllt. Das ist nach Angaben der Landesregierung zulässig: Weil die Anlage in Teilschritten in Betrieb genommen wird, seien Auflagen für die jeweiligen Anlagenteile sukzessiv erfüllt, heißt es im Umweltministerium. Alle Auflagen, die der Sicherstellung eines Anlagenbetriebs ohne unmittelbare Gefahren für die Allgemeinheit und die Umwelt dienten, würden erfüllt.
Die Grüne Liga Brandenburg fordert wegen Unklarheiten nach dem Auslaufen einer wassergefährdenden Flüssigkeit beim Landkreis Oder-Spree die Untersagung der Betriebserlaubnis. In der Lackiererei waren im April nach Behördenangaben 15.000 Liter einer Farbmischung ausgetreten. Bei der Verladung der abgepumpten Flüssigkeit liefen zwei bis drei Liter auf die Zufahrt, die gebunden wurden. Die Flüssigkeit gilt als schwach wassergefährdend.
Laut dem Landkreis gelangte sie nicht in Kanalisation und Grundwasser. Der Wasserverband Strausberg-Erkner sieht darin einen Störfall, das Umweltministerium nicht. Dieses Beispiel zeigt, dass die Streitigkeiten um die E-Autofabrik von Tesla-Chef Elon Musk längst noch nicht behoben sind. (dpa)