Das Landgericht Stuttgart hat die Rabatte von myTaxi untersagt. Nun strebt der Taxiverband eine Klage gegen die Daimler-Tochter in ganz Deutschland an.
Das Taxigewerbe will Rabattaktionen des Taxi-Bestelldienstes myTaxi in ganz Deutschland verbieten lassen. "Wir streben an, mit einstweiligen Verfügungen und anderen rechtlichen Schritten die Einhaltung der Tarifpflicht durchzusetzen", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP, Thomas Grätz, am Dienstag in Berlin.
Taxiverband fordert fairen Wettbewerb
Die Daimler-Tochterfirma myTaxi vermittelt Taxifahrten über eine Mobiltelefon-App. In Rabattaktionen hatte sie mehrmals Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent gewährt. Das Landgericht Stuttgart untersagte die Rabatte in einem Urteil Mitte Juni, weil sie wettbewerbswidrig seien (Az.: 44 O 23/15 KfH). myTaxi legte Berufung ein.
BZP-Präsident Michael Müller sagte, die Taxi-Zentralen müssten sich einem Wettbewerber wie myTaxi stellen. Es sei aber gesetzlich festgelegt, dass die von den Kommunen festgelegten Tarife nicht über- oder unterschritten werden dürften. Daran hätten sich alle zu halten. (dpa)