Taxiverband weitet Klage gegen myTaxi aus

Umstrittene Rabatte

Taxiverband weitet Klage gegen myTaxi aus
myTaxi darf nicht mit Rabattaktionen werben © dpa

Das Landgericht Stuttgart hat die Rabatte von myTaxi untersagt. Nun strebt der Taxiverband eine Klage gegen die Daimler-Tochter in ganz Deutschland an.

Das Taxigewerbe will Rabattaktionen des Taxi-Bestelldienstes myTaxi in ganz Deutschland verbieten lassen. "Wir streben an, mit einstweiligen Verfügungen und anderen rechtlichen Schritten die Einhaltung der Tarifpflicht durchzusetzen", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP, Thomas Grätz, am Dienstag in Berlin.

Taxiverband fordert fairen Wettbewerb

Die Daimler-Tochterfirma myTaxi vermittelt Taxifahrten über eine Mobiltelefon-App. In Rabattaktionen hatte sie mehrmals Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent gewährt. Das Landgericht Stuttgart untersagte die Rabatte in einem Urteil Mitte Juni, weil sie wettbewerbswidrig seien (Az.: 44 O 23/15 KfH). myTaxi legte Berufung ein.

BZP-Präsident Michael Müller sagte, die Taxi-Zentralen müssten sich einem Wettbewerber wie myTaxi stellen. Es sei aber gesetzlich festgelegt, dass die von den Kommunen festgelegten Tarife nicht über- oder unterschritten werden dürften. Daran hätten sich alle zu halten. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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