Tankstellenbetreiber haftet nicht für Kundenfehler

Zapfpistole zerkratzt Lack

Tankstellenbetreiber haftet nicht für Kundenfehler
Autofahrer mussten weniger Kosten für ihr Mobil aufbringen. © AG/Flehmer

Tankstellenbetreiber können nicht für Fehler der Kunden in Haftung genommen werden. Anders sieht es aus, wenn ein Tankwart beschäftigt wird.

Wenn ein Tankkunde eine Zapfpistole nicht ordnungsgemäß zurückhängt und sie deshalb dem nächsten Kunden aufs Auto schlägt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden nicht aufkommen. Er haftet nur bei eigenem Verschulden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Limburg (Az.: 3 S 159/11) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Grundsätzlich müsse ein Tankstellenbetreiber alles tun, damit seine Kunden nicht geschädigt werden. Diese Verkehrssicherungspflicht dürfe allerdings nicht überdehnt werden.

Tankwart für Abläufe verantwortlich

In dem Fall fuhr ein Kunde an eine Zapfsäule heran und tankte dort Superbenzin. Dabei fiel die Zapfpistole für Diesel gegen sein Auto und zerkratzte den Lack. Der Tankstellenbetreiber wurde dafür nicht in die Verantwortung genommen. Anders hätte die Sache ausgesehen, wenn der Betreiber einen Tankwart beschäftigt hätte: In solchen Fällen müsse er für dessen Fehlverhalten haften, erklärt der DAV.

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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