Vergessene Tankrechnung kann teuer werden

Detektivkosten inklusive

Vergessene Tankrechnung kann teuer werden
Ernüchternde Tankquittung © ADAC

Tankstellenpächter haben häufig mit unbeglichenen Tankrechnungen zu kämpfen. Ein nun gefälltes Urteil schafft eine Art Generalprävention.

Wer seine Tankrechnung nicht bezahlt, muss mit hohen Nachforderungen rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden (Az.: VIII ZR 171/10). Dabei könne es durchaus zu unverhältnismäßigen Beträgen kommen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball im Blick auf den vorliegenden Fall. Geklagt hatte ein Mann, der im bayerischen Kiefersfelden für 10,01 Euro getankt und nicht bezahlt hatte. In der Folge schickte ihm der Pächter eine Rechnung von mehr als 180 Euro unter anderem für Detektiv- und Anwaltskosten.

Kunde in der Pflicht

«Wir haben mit der Entscheidung natürlich auch den Gedanken der Generalprävention im Blick gehabt», sagte Ball. «Es darf nicht der Gedanke entstehen, dass man für geringe Beträge risikolos tanken kann ohne zu bezahlen.» Da der Tankstellenpächter nur mit Hilfe eines Detektivbüros den säumigen Zahler ausfindig machen konnte, müsse dieser die Kosten dafür tragen.

Auf die im Verfahren erörterte Frage, ob der Kunde von sich aus an der Kasse erklären muss, dass er getankt hat, oder ob er die Nachfrage des Kassierers abwarten kann, gab das Gericht eine klare Antwort: Mit der Selbstbedienung an der Zapfsäule ist der Kunde in der Pflicht. Er muss nicht gesondert zur Zahlung ermahnt werden. Entfernt er sich mit seinem Auto vom Gelände, ohne seine Rechnung zu begleichen, ist er im Zahlungsverzug. Damit können ihm alle Kosten der Nachforschung aufgebürdet werden.

Pro Tag eine offene Rechnung

Der Kläger hatte angegeben, dass er im Tankstellenladen zwei Vignetten für Österreich und einen Schokoriegel gekauft und dann die Tankrechnung vergessen habe. Der Kassierer habe ihn auch nicht daran erinnert. Als er dann im Nachhinein die Rechnung über rund 180 Euro bekam, sei er erschrocken. Er sei bereit gewesen, die seiner Meinung nach angemessene Summe von 30 Euro für seine Vergesslichkeit zu bezahlen. Dies habe der Pächter jedoch abgelehnt.

Dass Tankrechnungen nicht beglichen werden - ob aus Nachlässigkeit oder Absicht - kommt häufig vor. Allein bei der Kiefersfeldener Tankstelle gibt es jeden Monat 25 bis 30 offene Rechnungen. Werden die Betroffenen ausfindig gemacht, zahlen sie meist anstandslos - samt Detektivkosten. (dpa)

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