Punktehandel: Bußgelder bis zu 30.000 Euro drohen

Novelle des Straßenverkehrsgesetzes

Punktehandel: Bußgelder bis zu 30.000 Euro drohen
Ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle. © dpa

Der ADAC hat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes begrüßt: Danach kann der Punktehandel mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Zum 1. Juli tritt eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die für Autofahrer und Führerscheininhaber mehrere Änderungen mit sich bringt. Darauf weist der ADAC am Montag in einer Pressemitteilung hin.

Eine wesentliche Neuerung betrifft den bislang praktizierten Punktehandel. Künftig drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, wenn Behörden durch falsche Angaben zur Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße getäuscht werden oder entsprechende Dienstleistungen angeboten beziehungsweise vermittelt werden.

Automatisierte Überwachung des Parkraums

Der Gesetzgeber will damit ein Geschäftsmodell unterbinden, bei dem gegen Bezahlung fremde Personen die Verantwortung für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernehmen. Der ADAC hat sich nach eigenen Angaben seit Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt diesen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit.

Die Novelle schafft zudem die rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars. Mit Kameratechnik ausgestattete Fahrzeuge können Parkverstöße automatisiert erfassen und dokumentieren. Ob sich diese Technik in der Praxis allerdings bewährt, bleibe abzuwarten, so der Automobilclub. Scancars können aus Sicht des ADAC Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem.

Längere Verjährungsfrist

Außerdem verlängert sich die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von bislang drei auf künftig sechs Monate. Behörden erhalten damit deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren. Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ein Bußgeldbescheid nach einem Blitzerverstoß künftig auch deutlich später als nach drei Monaten zugestellt werden kann.

Darüber hinaus schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Der klassische Führerschein im Kartenformat bleibt weiterhin gültig. Künftig soll die Fahrerlaubnis alternativ oder ergänzend per Smartphone-App nachgewiesen werden können. Allerdings müssen in den kommenden Monaten erst noch die technischen Voraussetzungen für diese Option geschaffen werden. (FM/SP-X)

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