Sturm- und Gewitterschäden sollten unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Allerdings sind für die Versicherungen eine bestimmte Windstärke maßgebend.
Gewitter- und Sturmschäden am Auto sollten möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. In der Regel sind sie durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert. Allerdings gilt das meist nur ab Windstärke acht, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt.
Vorbeugende Maßnahmen verhindern Schäden
Ersetzt werden nicht nur Schäden, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht, sondern auch solche, die durch umherfliegende Gegenstände entstanden sind. Den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte dabei nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Wer vorbeugen will, parkt aber sein Auto bei aufziehendem Gewitter in einer Garage oder zumindest nicht unter Bäumen. Denn herabfallende Äste können das Fahrzeug stark beschädigen. (SP-X)