Für Strafzettel gilt eine Zahlungsfrist von sieben Tagen. Deshalb sollten Autofahrer den Briefkasten auch während des Urlaubs regelmäßig leeren.
Autofahrer sollten auch während des Urlaubs ihren Briefkasten regelmäßig leeren lassen. Denn bei Knöllchen für geringfügige Verkehrsverstöße gilt eine Zahlungsfrist von sieben Tagen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Es ist nicht möglich, Rechtsmittel gegen das Verwarngeld einzulegen. Bleibt die Zahlung aus, folgt automatisch der teurere Bußgeldbescheid.
Ausrede zählt nicht
Daher rät der ACE, den Briefkasten während des Urlaubs von einer Vertrauensperson leeren zu lassen. Diese kann wichtige Post wie etwa Strafzettel direkt öffnen. Denn die Ausrede «Ich war im Urlaub» zählt nicht. Verpassen Autofahrer die Frist, sollten sie direkt bei der Behörde vorsprechen. Dann liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob er eine verspätete Zahlung akzeptiert. (dpa/tmn)