Steuerprivileg für Elektro-Dienstwagen wird verlängert

Steuerprivileg für Elektro-Dienstwagen wird verlängert
Ein Elektroauto wird geladen. © Bosch

Das Bundeskabinett hat ein Steuerpaket zur Förderung der E-Mobilität beschlossen. So soll die Förderung für Elektroautos als Dienstwagen bis 2030 verlängert werden.

Begrüßt wurde dies vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Dies gebe Unternehmen und Nutzern Planungssicherheit, erklärte der VDA. Dienstwagen spielten beim Hochlauf der Elektromobilität eine Vorreiterrolle. «Immer mehr Unternehmen und Fuhrparkmanager – aber auch die Dienstwagennutzer – entscheiden sich für ein Elektroauto, wie die Neuzulassungszahlen zeigen».

Dienstwagen kämen bereits nach zwei bis drei Jahren als Angebote auf den Gebrauchtwagenmarkt und würden meist von privaten Haltern erworben. Nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens Dataforce gab es zum Jahresanfang in Deutschland rund 4 Millionen Pkw, die als Firmenwagen zugelassen waren. Davon waren rund 52 000 vollelektrisch oder Plug-In Hybride.

Ermäßigter Steuersatz seit Anfang 2019

Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung läuft Ende 2021 aus und soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden.

Beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen hieß es, die um die Hälfte reduzierte Besteuerung des privaten Nutzungsanteils von Elektro-Dienstfahrzeugen habe bereits zu positiven Nachfrageeffekten geführt. «Jedoch bedarf es auch außerhalb des steuerlichen Bereichs weiterer Maßnahmen, um Elektromobilität zu fördern, wie vor allem den Ausbau der Ladeinfrastruktur», sagte Geschäftsführer Martin Vosseler.

Kritik von Opposition

Kritik an den Beschlüssen kam von der Opposition. „Mit seinem Gesetzentwurf ist Finanzminister Scholz kein großer Wurf gelungen. Scholz fehlt der Mut, die strukturellen Hemmnisse der Elektromobilität aus dem Weg zu räumen und beispielsweise ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer zu verankern. Stattdessen verheddert sich der Finanzminister in steuerlichen Details“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Kühn.

Wie der Grünenpolitiker sagte, würden Verbesserungen für elektrische Dienstwagen nicht ausreichen, wenn im Gegenzug keine höheren Steuern für Spritschlucker fällig werden. „Die Bundesregierung muss die Dienstwagensteuer endlich an den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge koppeln“, so Kühn.

VDIK begrüßt Maßnahmen

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt die Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. „Die geplante Verlängerung von Steueranreizen für E-Autos bis 2030 ist ein wichtiges Signal an potenzielle E-Auto-Käufer. Wer in den kommenden zehn Jahren ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen anschafft, kann sicher sein, dass er nur die Hälfte des Listenpreises versteuern muss“, soVDIK-Präsident Reinhard Zirpel.

Das Bundeskabinett hat neben dem ermäßigten Steuersatz zudem eine Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge und die Fortschreibung der Steuervorteile für das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber auf den Weg gebraucht. Auch die Steuerbefreiung für Dienstfahrräder wird bis 2030 verlängert und gilt nicht nur für E-Bikes, sondern auch normale Räder. (AG/dpa)

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