Steuerbegünstigung für Elektro-Dienstwagen gebilligt

Steuerbegünstigung für Elektro-Dienstwagen gebilligt
Der Kia Niro wird mit zwei Batteriegrößen angeboten. © Kia

Der Weg für eine begünstigte Besteuerung von Elektro-Dienstwagen ist frei. Sie wurde am Freitag nach dem Bundestag auch von den Vertretern der 16 Bundesländer im Bundesrat gebilligt.

Mit dem Steuerprivileg für Elektroautos und Hybridfahrzeuge will die Regierung erreichen, in Zukunft mehr klimafreundliche Wagen auf Deutschlands Straßen zu bringen und die Unternehmen zum Umstieg zu ermuntern.

Bisher musste man die Privatnutzung mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern, so der Bundesrat. Für E-Autos, die zwischen 2019 und Ende 2021 gekauft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Hinzu kommt ein Wert von 0,03 Prozent für jeden Kilometer des Arbeitsweges.

Kia erwartet Impulse für Fuhrparkerneuerung

Begrüßt wurde diese Neuregelung am Freitag vom Autobauer Kia. „Dadurch kann von den Fuhrparks ein wichtiger Impuls für die ökologisch orientierte Erneuerung des Fahrzeugbestands in Deutschland ausgehen“, sagt Kia-Deutschlandchef Steffen Cost. „Die Umstellung auf Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge reduziert nicht nur die Emissionen, sondern gibt Unternehmen und Nutzern auch das positive Image der technologischen Vorreiterschaft.“

Wie Kia am Beispiel eines Kia Niro Plug-in-Hybrids in der Topversion Spirit zum Preis von 38.450 Euro vorrechnete, betrage die Steuerersparnis im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zum gleichen Preis 1463 Euro im Jahr. Dieser Berechnung liegt eine Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von 17 Kilometer zu Grunde. Diese Steuerersparnis basiert auf einem Steuersatz von 42 Prozent. „Arbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 Prozent sparen durch die Neuregelung jährlich immer noch 1045 Euro“, so Kia. Wer einen längeren Arbeitsweg hat, könne sogar noch mehr sparen.

Auch ein steuerfreies Jobticket kommt

Daneben hat der Bundesrat auch den Weg für steuerfreie Jobtickets frei gemacht. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Mit der Neuregelung sollen Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden. Die steuerfreien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet. (FM/dpa)

Keine Beiträge vorhanden

1 Kommentar

  1. Wer 42% Lohnsteuer auf den nächsten verdienten Euro hat braucht auf jeden Fall den kleinen E-Anreiz, vorher war er nämlich zu arm um ein E-Auto zu nehmen… .

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein