„Kannst Du mir bitte Starthilfe geben?“ Die Frage des Nachbarn muss leider verneint werden, zumindest dann, wenn man ein Elektroauto fährt. Denn bei vielen Modellen ist es nicht erlaubt. Es kann die Starterbatterie schädigen.
Elektro-Autos und Plug-in-Hybride dürfen Starthilfe zwar empfangen – in den meisten Fällen aber nicht geben. Vor der Hilfeleistung ist daher ein Blick in die Bedienungsanleitung des elektrischen Fahrzeugs angebracht – ist das Geben von Starthilfe dort nicht ausdrücklich erlaubt, sollte man es lieber sein lassen.
Viele Hersteller verbieten die Starthilfe ausdrücklich. Elektroautos haben zwar ebenfalls eine 12-Volt-Batterie, sie ist aber oft kleiner dimensioniert als bei Verbrennern – weil kein großer Anlasser versorgt werden muss. Im E-Auto ist der Blei-Akku vor allem für Steuergeräte, Relais und Komfortfunktionen zuständige – dafür reichen relativ geringe Kapazitäten und Ströme.
Überlastung der Batterie
Gibt ein Elektroauto dennoch Starthilfe, kann das die kleine 12-Volt-Batterie unter Umständen überlasten. Vor allem, wenn der Speicher im Pannenfahrzeug tief entladen oder defekt ist. Dann drohen starker Verschleiß oder sogar Schäden.
Im schlimmsten Fall wird nicht nur der Spenderakku in Mitleidenschaft gezogen, sondern gleich das ganze elektrische Bordsystem. Außerdem sind moderne Bordnetze empfindlich gegen Spannungseinbrüche und kurze Spannungsspitzen beim Anklemmen und Abklemmen – auch das kann Elektronikkomponenten belasten.
Im Zweifel lohnt das Risiko also nicht. Bei Startschwierigkeiten ruft man besser einen Nachbarn, den Pannendienst oder zur Not einen Taxifahrer zur Hilfe. Der umgekehrte Fall ist übrigens deutlich weniger problematisch: Den Empfang von Starthilfe erlauben die meisten E-Autohersteller. Aber auch dort lohnt ein Blick in die Betriebsanleitung und ein penibles Befolgen derselben. (SP-X)
