Sommerreifen auch bei plötzlichem Wintereinbruch verboten

Schneefall in vielen Regionen

Sommerreifen auch bei plötzlichem Wintereinbruch verboten
In einigen Teilen Deutschlands wie hier im Schwarzwald ist der Winter zurück. © dpa

Der Winter ist in vielen Teilen Deutschlands zurück. Pech für alle Autofahrer, die jetzt bereits mit Sommerreifen unterwegs sind. Wer einen Unfall baut, dem drohen im Extremfall Kürzungen bei den Leistungen der Kaskoversicherung.

In einigen Regionen Deutschlands ist der Winter zurück auf Kurzbesuch. Was, wenn Autofahrer bereits auf Sommerreifen gewechselt haben? Die Rechtslage ist klar: «Bei einem Wintereinbruch darf ich mit Sommerreifen nicht fahren. In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht», sagt Jost Henning Kärger, Rechtsexperte vom ADAC.

Ansonsten riskieren die Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt. Diese Summe könne sich zudem erhöhen, wenn aufgrund des Verstoßes eine Behinderung, Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung eintritt, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg.

Rechtlich kein festgelegter Zeitraum

Denn rein rechtlich gebe es keinen festgelegten Zeitraum im Jahr, in dem eine «Winterreifenpflicht» gilt. Es kommt allein auf die tatsächlichen Witterungsverhältnisse an, erklärt Mielchen. Nicht nur Bußgeld und Punkte drohen: «Es könnte bei einem Unfall zu einer Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen kommen», weiß ADAC-Mann Kärger.

Er rät Autofahrern, abzuwarten, bis sich die winterlichen Straßenverhältnisse wieder gelichtet haben. Pendler, die bereits auf Sommerreifen fahren, sollten die Wetterprognosen berücksichtigen und sich im Zweifel frühzeitig alternative Transportmöglichkeiten suchen. (dpa)

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