Ab sofort werden höhere Strafmaße im Straßenverkehr angewendet. Sie sollen vor allem davor abschrecken, das Leben anderer Verkehrsteilnehmer leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Handy-Sünder und Rettungsgassen-Blockierer müssen ab sofort mit härteren Strafen rechnen. Die nun in Kraft getretenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung betreffen außerdem das Verhüllen des Gesichts.
Die Änderungen im Einzelnen: Wer auf der Autobahn bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 200 Euro rechnen. Werden Einsatzfahrzeuge behindert, sind bis zu 320 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die sich häufenden Beschwerden von Rettungskräften über Behinderungen durch Gaffer und blockierende Autos.
Gesetzgeber stopft Gesetzeslücke
Außerdem wird die unerlaubte Handynutzung am Steuer des Autos teurer. Das Bußgeld steigt von 60 auf 100 Euro, zudem wird weiterhin ein Punkt auf dem Flensburger Sündenkonto eingetragen. Kommt es durch die Handynutzung zu einem Unfall, erhöht sich die Strafe auf 200 Euro und zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Wer auf dem Fahrrad das Handy nutzt, zahlt künftig 55 Euro statt 25 Euro.
Darüber hinaus wird das Verbot explizit auf alle Kommunikationsgeräte, also auch Tablets und Laptops, erweitert. Außerdem konkretisiert der Gesetzgeber, dass die Nutzung zwar bei ausgeschaltetem Motor, nicht aber bei Abschaltung durch das Start-Stopp-System erlaubt ist, was bisher erlaubt war.
Haftstrafen für illegale Autorennen
Zudem ist nun vorgeschrieben, dass beim Fahren eines Fahrzeugs das Gesicht erkennbar sein muss. Es darf demnach nicht verdeckt oder verhüllt sein. Ausnahmen gelten für Zweiradfahrer, die einen Schutzhelm tragen.
Deutlich verschärft wurden bereits Mitte Oktober die Strafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen. Wer sie veranstaltet oder an ihnen teilnimmt, wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Kommt es zu schwer Verletzten oder Toten, sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. Auch das Einziehen der beteiligten Fahrzeuge ist künftig möglich. Bisher drohten bei der Teilnahme ein Bußgeld von 400 Euro und ein Monat Fahrverbot. (SP-X)