Mit der Rettungsgasse den Menschen helfen

Unfallrate steigt in den Osterferien

Mit der Rettungsgasse den Menschen helfen
Die Rettungsgasse wird zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. © ARCD

Nicht nur zu Beginn der Osterferien kann es nach einem Unfall schnell zu einem Stau kommen. Das anschließend richtige Verhalten kann dabei Leben retten, falsches Verhalten Geld kosten.

Zum Beginn der Osterferien wird es wieder voll auf den Autobahnen, weshalb sicher auch der ein oder andere Stau nicht zu verhindern ist – zudem nach einem Unfall. Das richtige Verhalten der "Stau-Teilnehmer" kann dabei wichtige Zeit für die Sanitäter bedeuten, wenn sie dank einer Rettungsgasse schnell durch den Stau an den Unfallort gelangen, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mitteilte.

Vorteile der Rettungsgasse

Schon seit den 80er-Jahren ist die so genannte Rettungsgasse in der Straßenverkehrsordnung geregelt, um eine freie Spur für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, THW oder Abschleppdiensten zu gewährleisten. Eine schnellere Ankunft am Unfallort kann den Verletzten das Leben retten.

Zudem besitzt die schnellere Ankunft der Rettungskräfte auch einen Vorteil für die im Stau stehenden. Je eher die Unfallstelle gesichert wurde, desto schneller können auch Straßensperrungen und Staus aufgelöst werden.

Richtige Fahrspur für Einsatzfahrzeuge bilden

Viele Verkehrsteilnehmer sind sich unsicher wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. In der Straßenverkehrsordnung ist das in §11, Abs. 2 genau geregelt: "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."

Das heißt, die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken und der danebenliegenden Fahrspur gebildet – egal wie viele Spuren in einer Richtung vorhanden sind.

Rettungsgasse bei jedem Stau bilden

Dabei muss die Rettungsgasse nicht erst beim Herannahen der Rettungsfahrzeuge gebildet werden. "Die weitverbreitete Meinung, dass eine Rettungsgasse nur bei einem Unfall gebildet werden muss, ist falsch. Sie ist bei jedem Stau bzw. sobald man auf einen Stau zufährt oder sich stockender Verkehr gebildet hat, Pflicht", sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.

Zudem müsse die Mitte auch nach dem Passieren des ersten Rettungsfahrzeugs freigehalten werden, da noch weitere Fahrzeuge folgen könnten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit bewertet und mit einem Verwarnungsgeld belegt.

Auch Urlauber sollten die Regel beachten. Dieses Gesetz gilt auch in anderen Ländern wie der Schweiz und Slowenien. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es in Österreich die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr oder Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen. (AG/TJ)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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