Dauerhafte Nutzung der Mittelspur nicht verboten

Trotz Rechtsfahrgebots

Dauerhafte Nutzung der Mittelspur nicht verboten
Zumeist freie Fahrt erwartet die Autofahrer am Wochenende. © AG/Flehmer

Es gibt die notorischen Linksfahrer, aber es gibt auch die notorischen Nutzer der Mittelspur. Doch ist das angesichts des Rechtsfahrgebots überhaupt statthaft? Der TÜV Nord gibt die Antwort.

Es ist eine Situation, die viele Autofahrer neben notorischen Linksfahrern in Rage bringt: Ein Wagen fährt auf der Autobahn dauerhaft auf der Mittelspur, ohne andere Fahrzeuge zu überholen. Laut dem TÜV Nord glauben die meisten Autofahrer, dass sie nach dem Überholen auf einer dreispurigen Autobahn schnell wieder auf die rechte Spur fahren müssen. Das stimmt aber nicht unbedingt.

Rechtsfahrgebot gilt

Zwar gilt auf deutschen Straßen das Rechtsfahrgebot: «Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholen, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit», heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Auf dreispurigen Autobahnen ist die Situation aber etwas anders. Dort dürfen Autofahrer die mittlere Spur «durchgängig befahren», wenn nur «hin und wieder» rechts davon ein Fahrzeug fährt, sagt das Gesetz.

Der TÜV Nord rät aber dazu, auf leeren Autobahnen trotzdem rechts zu fahren und nicht zu früh zum Überholen auszuscheren. (dpa/tmn)

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