Wer mit abgefahrenen Winterreifen einen Unfall verursacht, bleibt nicht unbedingt auf dem Schaden sitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Versicherung den Schaden begleichen.
Verursacht ein Fahrer wegen abgefahrener Winterreifen einen Unfall, muss seine Kaskoversicherung in bestimmten Fällen dennoch zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az.: 9 U 175/05), auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist. Nicht immer sei dem Autofahrer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Geringe Profiltiefe
In dem entschiedenen Fall war ein Fahrzeug auf der Autobahn ins Schleudern geraten. Die Gebrauchtreifen, die der Fahrer zwei Monate zuvor hatte montieren lassen, wiesen nur noch eine Profiltiefe zwischen 1 und 1,5 Millimeter auf. Gesetzlich vorgeschrieben sind aber mindestens 1,6 Millimeter. Die Versicherung wollte die Schäden von insgesamt 14.000 Euro daher nicht übernehmen.
Die Richter widersprachen: Die Abnutzung der Reifen sei für den Fahrer nur schwer erkennbar gewesen. Außerdem habe er sich darauf verlassen dürfen, dass die erst kurz zuvor vom Händler aufgezogenen Reifen in Ordnung waren.