Die Benutzung des Handys im Auto ist verboten. Doch was ist mit Schnurlos-Telefonen? Das Oberlandesgericht Köln hat hierzu ein Urteil wichtiges Urteil gesprochen.
Ein schnurloses Telefon fällt nicht unter das Handyverbot am Steuer. Das hat das Oberlandesgericht Köln nun entschieden. Im verhandelten Fall hatte ein Porsche-Fahrer ein "Piepsen" in seiner Jackentasche gehört. Als er hineingriff, fand er das versehentlich eingesteckte Mobilteil seiner heimischen Telefonanlage. Ein Polizist beobachtete ihn dabei und fertigte eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer.
Nur begrenzte Reichweite
Zu unrecht, wie das Oberlandesgericht urteilte. Ein schnurloses Festnetztelefon habe nur eine begrenzte Reichweite und sei deshalb im Straßenverkehr überhaupt nicht zum Telefonieren einsetzbar.
Das Handyverbot soll der Gefahr der Ablenkung vom Straßenverkehr durch längeres Telefonieren mit dem Mobiltelefon in der Hand entgegenwirken, ebenso der Nummernauswahl und Informationsabfragen aus dem Handyspeicher. Das alles treffe auf das Schnurlos-Telefon nicht zu (OLG Köln, 82 Ss Owi 93/09//DAR 2009, 712//). (mid)