Schadensersatz bei falschem Einbau von Gasantrieb

Aktuelles Urteil

Die Umrüstung auf Gasbetrieb wird immer beliebter. Doch wenn danach Probleme auftauchen, kann der Umrüstbetrieb für fehlerhaften Einbau zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Das Umrüsten eines Pkw auf Gasbetrieb ist aufgrund der moderaten Kosten für das Fahren mit Gas sehr beliebt. Handelt der Umrüstbetrieb unsachgemäß, kann er mitunter zu Schadensersatz verpflichtet werden. Laut dem Oberlandesgericht Koblenz nämlich dann, wenn er es versäumt, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermischen Belastung des Ventiltriebs durch das Fahren mit Gas entgegenwirkt.

Kompressionsverlust des Motors

Im verhandelten Fall hatte der Kfz-Betrieb das Fahrzeug des Klägers umgerüstet. Nach weniger als einem halben Jahr stellte sich Kompressionsverlust im Motor ein, den ein Sachverständiger eindeutig auf den Gasbetrieb zurückführen konnte. Der beklagte Betrieb hatte daraufhin die Kosten für die Reparatur in voller Höhe zu tragen und darüber hinaus den vollen Preis der Umrüstung zurückzuerstatten. Eine Berufung gegen das Urteil wurde verworfen (OLG Koblenz, Az. 5 U 136/10). (mid)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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