Offene Terrasse: KFZ-Versicherung zahlt nicht

Wer seine Terrassentür offen stehen lässt, bekommt womöglich Probleme mit seiner KFZ-Versicherung. Die Inhaberin einer Fahrzeugvermietung hatte gegen ihre Diebstahlversicherung geklagt – vergeblich.

Eine offene ebenerdige Terrassentür kann auch bei einem Fahrzeugdiebstahl den Versicherungsschutz kosten. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az.: 7 U 4196/05) berichtet die in Köln erscheinende «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Ausgabe 5/2006). Kommt ein Dieb durch eine solche offene Tür an Fahrzeugschlüssel, ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit berechtigt. Die Versicherung muss dann nicht zahlen.

In dem Fall hatte die Inhaberin einer Fahrzeugvermietung gegen ihre Diebstahlversicherung geklagt. Ein Mitarbeiter hatte seine ebenerdige Terrassentür nachts offen gelassen. Diese Gelegenheit nutzte ein Unbekannter, um die Schlüssel eines Mietwagens und anschließend das Auto selbst zu stehlen. Die Versicherung weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Dem schloss sich das Gericht an.

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