Misstöne um ein Cello

Urteil des Landgerichtes Coburg

Was ist üblich in einem Auto, was gehört eher zum außergewöhnlichen Gepäck? Auch das kann eine Rolle spielen, wenn es um Ansprüche an die Versicherung aus einem Unfallschaden geht.

Bei einem Verkehrsunfall werden in der Regel nur solche Gegenstände ersetzt, die üblicherweise im Auto liegen. Teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers muss die Kfz-Versicherung zum Beispiel nicht erstatten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 32 S 39/08). In dem Fall wurde bei einem von der Fahrerin selbst verschuldeten Unfall das Cello der Schwiegermutter in spe zerstört.

Versicherung muss nicht zahlen

Diese hatte eine Musikinstrumentenversicherung abgeschlossen, die für den Schaden zahlte - sie forderte die rund 3.300 Euro aber von der Kfz-Versicherung zurück. Die Kfz-Versicherung lehnte die Übernahme ab - zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn ein Cello habe die Frau in dem Fall nicht gewöhnlich bei sich. (dpa/gms)

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