Autokäufer müssen damit rechnen, dass ihr Neuwagen letztlich einen etwas höheren Verbrauch hat als wie vom Hersteller angegeben. Das entschied das BGH in einem Grundsatzurteil.
Autokäufer können einen Neuwagen nicht zurückgeben, wenn er geringfügig mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben. Wenn der Benzinverbrauch die Angaben um weniger als zehn Prozent übersteigt, berechtige das nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: VIII ZR 19/05). Das berichtet die in Köln erscheinende Zeitschrift «BGH-Report» (Ausgabe 18/2007). Der Wert des Neuwagens werde durch eine solche Abweichung nur unerheblich gemindert, eine Rückabwicklung des Vertrages sei in diesen Fällen unverhältnismäßig.
Das Gericht wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte einen Neuwagen zurückgeben, weil er im Vergleich zu den Herstellerangaben im Stadtverkehr elf Prozent und außerhalb der Stadt sieben Prozent mehr Benzin verbrauchte. Im Durchschnitt der Fahrzyklen lag der Verbrauch des Wagens dem Kläger zufolge um sechs Prozent höher als vom Hersteller angegeben. Der BGH winkte jedoch ab: Ein solch geringer Mehrverbrauch sei kein rechtlich relevanter Sachmangel. (dpa)