Kfz-Werkstatt haftet

Fehlerhafte Eintragungen im Serviceheft

Die Kfz-Werkstatt muss ihrer Sorgfaltpflicht bei Eintragungen im Serviceheft nachkommen. Ansonsten kann es später teuer werden.

Eine Kfz-Werkstatt haftet für fehlerhafte Eintragungen im Inspektions-Serviceheft. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor (Az.: 7 U 3028/07). Wie die in der bayerischen Landeshauptstadt erscheinende Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Ausgabe 4/2009) berichtet, zählt es zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Werkstatt, das Serviceheft korrekt zu führen. In dem Fall hatte eine Werkstatt nach einer Inspektion fälschlicherweise eine Auswechslung des Zahnriemens für den Nockenwellenantrieb eingetragen.

Anspruch auf Schadensersatz

Bei einer späteren Inspektion wurde der Nockenwellenantrieb daher nicht mehr kontrolliert. Als es deswegen zu einem Motorschaden kam, verlangte der Fahrzeugbesitzer Schadenersatz in Höhe von rund 1600 Euro - zu Recht, wie das Gericht entschied: Zwar habe die Werkstatt keine fehlerhafte Reparatur vorgenommen. Sie habe aber ihre Sorgfalts- und Dokumentationspflichten verletzt. Auch das begründe einen Anspruch auf Schadenersatz. (dpa/tmn)

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