Kein Schadensersatz bei Rotlichtverstoß

Zeigt eine Fußgängerampel die Farbe rot, sollte man stehen bleiben. Wer dennoch geht und dabei verletzt wird, kann keinen Schadensersatz geltend machen.

Fußgänger können keinen Schadensersatz geltend machen, wenn sie bei Rot über die Straße gehen, dabei von einem Auto erfasst und verletzt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist. In einem solchen Fall müsse ein am Unfall beteiligter Autofahrer nicht haften, befanden die Richter und wiesen die Schadensersatzklage eines Fußgängers ab (Az.: 12 U 1184/04).

Warten auf grün

In dem Fall wollte laut DAV der Fußgänger bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überqueren und war von einem Auto erfasst worden. Er machte vor Gericht geltend, dass herankommende Fahrzeuge bereits abgebremst hätten. Er habe daher gedacht, die Signalanlage springe gleich auf Grün. Nach Ansicht der Richter hätte er jedoch nicht einfach die Fahrbahn betreten dürfen, selbst wenn seine Angaben zuträfen. Er hätte das Umspringen der Ampel abwarten müssen. (dpa/tmn)

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