Gebrauchtwagenverlust absetzbar

Urteil des Bundesfinanzhofes

Auch Gebrauchtwagen sind Wirtschaftsgüter und damit vom Einkommenssteuergesetzt betroffen. Urteilte der Bundesfinanzhof.

Wird ein Gebrauchtwagen nach dem Kauf binnen Jahresfrist mit Verlust verkauft, kann dieser steuerlich geltend gemacht werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem Urteil entschieden, auf das der Verlag «Neue Wirtschafts-Briefe» in Herne hinweist (Az.: IX R 29/06).

Realer Veräußerungsverlust

In dem Fall hatte ein Mann ein gebrauchtes BMW-Cabrio erworben und es innerhalb eines Jahres verkauft. Den Veräußerungsverlust machte er vergeblich in seiner Einkommenssteuererklärung geltend. Auch eine Klage vor dem Finanzgericht blieb erfolglos. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch im Sinne des Mannes. Er urteilte, dass auch Gebrauchtwagen Wirtschaftsgüter sind, die unter das Einkommenssteuergesetz fallen. Sie anerkannten, dass der Mann den Verlust tatsächlich auch «erzielt« habe. dpa/tmn

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