EU-Bußgelder verzögern sich

Intervention der "Linken"

Die Eintreibung der EU-Bußgelder muss noch warten. Frühestens Ende September kann der Bundesrat nach einer Eingabe der Partei “Die Linke” über die Geldsanktionsvollstreckung entscheiden.

Die geplante EU-weite Geldsanktionsvollstreckung kann nicht wie geplant zum 1. Oktober 2010 in Kraft treten. Der Bundesrat kann frühestens Ende September dieses Jahres über das neue Gesetz abstimmen, da die Partei "Die Linke" eine Genehmigung zu einem Berichterstattergespräch erwirken konnte.

Zunächst nur gültig für Österreich

Das neue Gesetz sieht vor, dass Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern nicht bezahlte Geldbußen in Deutschland eintreiben lassen können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies laut den Rechtsexperten der ARAG nur in Österreich möglich und auch nur ab einem Betrag von 25 Euro. Zukünftig sollen Bußgelder aus allen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden können. (mid)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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