Doppelstrafe darf sein

Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm

Zweimal für eine Tat bestraft zu werden, ist keine übliche Rechtspraxis. Das kann sich ändern, wenn man zwei ähnliche Rechtsverstöße begangen hat, zum Beispiel, an verschiedenen Orten zu schnell war.

Wer zweimal kurz hintereinander mit zu hohem Tempo geblitzt wird, muss unter Umständen auch zweimal zahlen, ist jedenfalls die Konsequenz eines Urteils, das die Richter am Oberlandesgericht Hamm (OLG HammAz.: 3 Ss Owi 458/07) fällten.

Zwei verschiedene Taten

Denn,wenn es sich um zwei verschiedene Geschwindigkeitszonen handelt, ist auch von zwei unabhängigen Verstößen auszugehen, urteilte das Gericht. Das Verbot der Doppelbestrafung bei eng gekoppelten Taten, heißt es im Bericht des «Süddeutschen Verkehrskuriers», gelte nach Meinung der Richter in diesem Fall nicht. (mid)

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