Kollision ist nicht gleich Kollision, jedenfalls nicht im Sinne der Schadensanteile. Wer eine Wende vollzieht, muss ganz besonders vorsichtig sein.
Kommt es auf einer Kreuzung zu einer Kollision zwischen einem Pkw, dessen Fahrer wendet, und einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer zu schnell fährt, haftet der Fahrer des wendenden Fahrzeugs zu 75 Prozent, der Lenker des anderen Autos lediglich mit 25 Prozent.
Höhere Verantwortung
Die Richter am Amtsgericht Dortmund (Az.: 431 C 6361/06) sahen in dem Fall einen Autofahrer, der ein Wendemanöver vollzog, eher als Hauptverursacher an, weil sein Gefährt in der betreffenden Situation eine erheblich höhere Betriebsgefahr dargestellt habe. (AG)