Beim Parken richtigen Gang einlegen

Wer sein Auto an einer Steigung abstellt, sollte sich genau überlegen, welchen Gang er einlegt. Ist es der falsche, droht Ärger mit der Versicherung.

Autofahrer sollten beim Parken auf abschüssigen Gelände darauf achten, welchen Gang sie eingelegt haben. Darauf weist der ADAC am Dienstag mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hin.

Dritten Gang eingelegt

In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen 19 U 127/06) hatte ein Fahrer seinen Wagen auf einer Straße mit zehn Prozent Gefälle geparkt. Dabei hatte er die Handbremse gezogen und den dritten Gang eingelegt. Nach Auffassung des Gerichts wäre es aber notwendig gewesen, den ersten oder den Rückwärtsgang einzulegen, um ein Wegrollen des Fahrzeuges zu verhindern.

Laut dem OLG Karlsruhe hat der Betroffene der Sicherung des Fahrzeugs nicht die notwendige besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei hätte dem Fahrer die erhebliche Gefahr, die durch das Abstellen des Autos entstand, hätte bewusst sein müssen. Ein Versehen oder Vergessen reiche daher in diesem Fall nicht aus, sein Verhalten zu entschuldigen.

Wie der ADAC mitteilte, mache das neue Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) den Schutz eines Versicherungsnehmers bei grober Fahrlässigkeit vom Grad des Verschuldens abhängig. Der Versicherungsschutz erlischt seit Jahresbeginn nicht mehr automatisch. In Fällen wie dem vorliegenden verzichten viele Versicherer von vornherein darauf, die Ansprüche ihres Versicherungsnehmers wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Andere Assekuranzen hingegen entschädigen die Betroffenen nur teilweise. (AG)

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