In fünf Bundesländern werden die Kfz-Kennzeichen weiter per Video kontrolliert. Dabei sei das verfassungswidrig, wie der ADAC kritisiert.
Nach einer aktuellen Erhebung des ADAC verstoßen derzeit noch fünf Bundesländer gegen ein im vergangenen Jahr gefälltes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Video-Scanning. Wie der Automobilclub am Donnerstag mitteilte, sei die Regelung zwar in Bayern und Niedersachsen überarbeitet worden, doch noch immer entspreche sie nicht der Verfassung. «In Mecklenburg-Vorpommern werden Autofahrer sogar weiter nach dem alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz ohne jeden Anlass überwacht», so der ADAC.
Keine Grundlage in Berlin
Daneben plane trotz der Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht nun auch Baden-Württemberg eine nicht verfassungsgemäße Überwachung des Straßenverkehrs. Berlin führt mittlerweile sogar ohne erforderliche gesetzliche Grundlage Videokontrollen durch. Bereits vor über einem Jahr hatte der ADAC auf die Überwachungspraktiken einiger Länder hingewiesen.
Kritisiert wurde damals, dass «die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht erfolgen» würden. «Dadadurch wird eine flächendeckende Überwachung ermöglicht, außerdem können persönliche Bewegungsprofile erstellt werden.»
«Kennzeichenscanning muss eine besondere Überwachungsmaßnahme für schwerwiegende Fahndungsfälle bleiben, sonst verstößt es gegen das Grundgesetz und bedeutet den Einstieg in den Big-Brother-Staat», sagte ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker. Wie aus dem Gutachten des ADAC hervorgeht, haben mit Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zwar vier Bundesländer ihre verfassungswidrigen Gesetze zwar in der Praxis ausgesetzt, aber noch nicht geändert. Auf Videoscanning wird in Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verzichtet. (AG)

