Aufmerksamkeit nach hinten

Urteil des Langerichtes Berlin

Rückwärtsfahren verlangt besondere Umsicht, um andere nicht zu gefährden. Rückwärtsfahren über einen Gehweg ist eine gewisse Steigerungsform dieser Aufmerksamkeit verlangen Fahrsituation.

Fährt ein Autofahrer rückwärts aus seiner Einfahrt heraus, die über einen Gehweg bis zur Straße führt, und kommt es auf dem Bürgersteig zu einem Zusammenstoß mit einem - ebenfalls rückwärts fahrenden - Laubsammelfahrzeug, so haften der Fahrer des Reinigungsfahrzeugs nur zu 33 Prozent, der Pkw-Fahrer zu 67 Prozent für die entstandenen Schäden.

Höhere Sorgfaltspflicht

So lautet ein Urteil das die Richter am Landgericht Berlin jetzt fällten (Az.: 58 O 43/07). Nach Ansicht der Richter sind die Sorgfaltspflichten des Autofahrers - wegen des Überquerens des Gehwegs - höher anzusetzen als die des Führers des Reinigungsautos. (AG)

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