«Alte Sau» kostet 2500 Euro

ADAC

Dass der normale Verkehrsalltag nicht gerade in der Liga der Gentlemen spielt, ist leider keine ungewöhnliche Erfahrung. Allerdings muss man sich nicht jede Beleidigung bieten lassen.

Beschimpfungen und abfällige Gesten im Straßenverkehr können mit bis zu 4.000 Euro geahndet werden. Darauf weist der ADAC in einer Pressemitteilung hin. Häufige Auslöser für Beleidigungen sind laut Verkehrsclub die Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden. Der gestreckte Mittelfinger sei eine der am häufigsten benutzen abfälligen Gesten, die sich Autofahrer gegenseitig zumuten. Für den sogenannten «Stinkefinger» wurden bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4.000 Euro verhängt. Aber auch bei anderen Beleidigungen gelte: Kleine Äußerung, großer Ärger. Beschimpft man andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit «fieses Miststück» oder «alte Sau» können schon mal 2.500 Euro Geldstrafe verhängt werden.

Indirekte Beleidigungen des Staates

Besonders streng werden herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt. Hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige. Auch indirekte Beleidigungen wie „am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ muss sich niemand gefallen lassen. Im konkreten Fall sei der Beleidigende mit 1.600 Euro zur Kasse gebeten worden. Anders als bei Verkehrsverstößen gäb es aber es bei solcherart Straftaten keine festen Regelsätze. Die Geldstrafe würde - abhängig von den Tatumständen - in Tagessätzen erhoben. Die Höhe eines Tagessatzes orientiere sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. 30 Tagessätze entsprechen dabei einem Monatsnettogehalt. (AG)

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