Aufgepasst: Befindet sich ein Autofahrer noch in der Probezeit, sollte er sich tunlichst an die Verkehrsregeln halten. Wer beispielsweise über eine rote Ampel fährt, für den verlängert sich seine Probezeit auf vier Jahre.
Verkehrssünden mit dem Fahrrad können weitreichende Folgen für Autofahrer haben, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Wer dann als Radfahrer zum Beispiel eine Ampel missachtet, bekommt nicht nur ein Bußgeld von 45 Euro und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Probezeit auf vier Jahre verlängert
Die Probezeit verlängert sich dann auch auf vier Jahre, und der Radler muss an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen. Darauf weist der ADAC hin. Wer seinen Führerschein macht, erhält die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe für zwei Jahre. Diese Zeit verlängert sich nach schwerwiegenden Verkehrsverstößen auf vier Jahre, ein Aufbauseminar ist Pflicht. Viele wissen dem ADAC zufolge nicht, dass auch mit einem Fahrrad schwerwiegende Verkehrsverstöße möglich sind. (dpa)