Der Verkehrsgerichtstag in Goslar spricht sich für einen niedrigeren Alkoholgrenzwert für Radfahrer aus. Bislang liegt er bei 1,6 Promille. Die Forderung wird von der Deutschen Verkehrswacht begrüßt.
Fachleute haben beim Verkehrsgerichtstag in Goslar einen neuen Alkoholgrenzwert für Fahrradfahrer gefordert. Sie sprechen sich dafür aus, dass ab 1,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit gelten soll, die mit einem Punkt im Fahreignungsregister sowie einem Bußgeld von 250 Euro bestraft wird.
Bereits im Vorfeld hatten sich diverse Fachleute für ähnliche Regelungen ausgesprochen. Auch eine Mehrheit der Bevölkerung ist laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates für einen schärferen Promillegrenzwert. Die meisten Befragten waren jedoch für eine Promillegrenze von 0,5 oder weniger.
Bisheriger Grenzwert bei 1,6 Promille
Bisher dürfen Radfahrer und -fahrerinnen mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs sein, sofern sie keinen Unfall bauen oder Ausfallerscheinungen haben. Andernfalls begehen sie eine Straftat, die unter anderem mit dem Entzug des Führerscheins oder Geldstrafen geahndet werden kann. Eine niedrigere Promillegrenze, ab der wie beim Auto eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, gibt es für Fahrräder bisher nicht.
Die Fachleute forderten zudem, dass Radfahrern, die mehrfach gegen die geforderte neue Promillegrenze verstoßen, der Führerschein entzogen werden soll. Sie sollen zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchlaufen.
Deutsche Verkehrswacht begrüßt Forderung
„Unfälle mit Beteiligung von alkoholisierten Radfahrenden steigen entgegen dem Trend seit Jahren an. Darum setzen wir uns schon seit 2015 für eine Grenze von 1,1 Promille im Radverkehr ein. Der Verkehrsgerichtstag unterstreicht nun erneut, wie sinnvoll hier eine Ordnungswidrigkeit ist, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen“, sagte Kirsten Lühmann, die Präsidentin der Deutschen Verkehrswacht (DVW).
Wie sie hinzufügte, seien noch viele Menschen der Auffassung, „dass betrunken Fahrradfahren nicht gefährlich ist oder sogar erlaubt sei. Beides ist falsch. Mit einer Promillegrenze können wir hier ein Umdenken anstoßen und die Unfallzahlen reduzieren. Denn am besten ist es immer noch, alkoholisiert gar nicht selbst zu fahren“.
Beim Verkehrsgerichtstag haben mehr als 1700 Fachleute in den vergangenen Tagen über Verkehrsthemen gesprochen. Die jährliche Fachtagung zählt zu den wichtigsten Treffen für Experten aus Bereichen wie Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht. Die abschließenden Empfehlungen an Gesetzgeber wurden in der Vergangenheit bereits immer mal wieder aufgegriffen. (mit dpa)




