Härtere Strafen für Verkehrssünder ab 1. Mai

Änderungen des Punktesystems

Härtere Strafen für Verkehrssünder ab 1. Mai
Verkehrssünderkartei in Flensburg. © dpa

Raser müssen ab dem 1. Mai besonders aufpassen. Denn dann gilt das neue Punktesystem. Auf sie warten ab diesem Datum verschärfte Regeln und höhere Bußgelder. Aus dem Verkehrszentralregister wird dann zugleich das Fahreignungsregister.

Die Politik hat sich lange Zeit gelassen, doch nun kommt das neue Punktesystem. Ab dem 1. Mai wird aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das Fahreignungsregister. Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich dann nicht nur die offizielle Bezeichnung der Punktesammelstelle, sondern auch die Eintragungen für Verkehrsdelikte erfolgen ab Mai nach einem neuen System. Außerdem steigen für viele Verstöße die Bußgelder. Was sich ändert, haben wir für Sie zusammen gestellt:

Wesentliche Änderungen

Im neuen Punktesystem herrscht nun eine andere Zählung. Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig ein bis maximal drei Punkte statt wie zuvor bis zu 7 Punkte ein. Dafür wird der Führerschein schon nach 8 statt 18 Punkten einkassiert. Außerdem gibt es nur noch für sicherheitsgefährdende Verstöße Eintragungen, wie zum Beispiel fürs Rasen oder Handytelefonieren am Steuer. Es werden keine Punkte mehr für Delikte wie das unberechtigte Fahren in einer Umweltzone vergeben.

Nach Daniela Mielchen vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins werden die Regelungen insgesamt erheblich verschärft, «weil fast alle 1-Punkt-Verstöße trotz der von 18 auf 8 Punkte verkürzten Skala 1-Punkt-Verstöße bleiben». Das Ziel des Bundesverkehrsministeriums bei der Reform war es, den Punktekatalog «einfacher, gerechter und transparenter» zu gestalten.

Was geschieht mit den alten Punkten?

Die Polizei misst mit der Laserpistole die Geschwindigkeit
Raser müssen tiefer in die Tasche greifen dpa

Die alten Punkte werden umgerechnet und in das neue System übertragen. Aus bis zu drei alten Punkten wird zum Beispiel ein Punkt und aus 16 bis 17 Punkte auf dem alten Konto werden 7 Punkte. Verkehrsrechtsanwältin Mielchen sieht in der Umrechnung eine Ungleichbehandlung: «Wer zum Beispiel wegen eines Handyverstoßes einen Punkt hat, steht auf der neuen Punkteskala genauso da wie Wiederholungstäter, die schon dreimal telefonierend am Steuer erwischt wurden.» Alte Einträge für Delikte, für die es ab Mai keine Punkte mehr gibt, werden gelöscht.

Wie schnell verjähren neue Einträge?

Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verschwinden nach zweieinhalb Jahren automatisch vom Konto. Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Führerscheinentzug dauert das fünf Jahre. Dazu zählt etwa eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Die drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinsperre wie Alkoholdelikte bleiben zehn Jahre.

Ist der Führerschein künftig schneller in Gefahr?

Anwältin Mielchen sagt: «Unter Umständen ja.» Zur Veranschaulichung macht sie folgende Beispielrechnung auf: «Im neuen System wird der Führerschein nach vier Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot entzogen, bislang war das nach fünf bis sechs der Fall.»

Was ändert sich an den Bußgeldern?

Ein Polizist bei einer Kontrolle DVR

Die Bußgelder für viele Verkehrsverstöße werden nach der neuen Punktezählung steigen. Handytelefonierer beispielsweise werden mit 60 statt 40 Euro zur Kasse gebeten. Vorfahrt- und Rotlichtverstöße, Fahren ohne Zulassung oder das Widersetzen gegen eine polizeiliche Anweisung werden mit 70 Euro geahndet. Für all diese Verstöße gibt es mindestens einen Punkt. Andere Verstöße geben zwar ab Mai keinen Punkt mehr, jedoch gibt es dafür ein höheres Bußgeld.

Kann man weiterhin freiwillig Punkte abbauen?

Verkehrssünder können nur noch einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abbauen, jedoch nur wenn sie maximal fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Betroffene müssen dazu ein Fahreignungsseminar mit vier obligatorischen Sitzungen besuchen. Das Fahreignungsseminar ersetzt die bisherigen Aufbauseminare und kostet nach Angaben des ADAC um die 400 Euro.

Wie erfahre ich meinen neuen Punktestand?

Die Auskunft über ihren Punktestand im Fahreignungsregister erhalten Autofahrer nicht automatisch, sie müssen dafür beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Antrag stellen. Das Formular finden sie auf der KBA-Homepage. (AG/TJ/dpa)

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