Ab dem 1. Mai werden Verstöße im Straßenverkehr anders gezählt. Verschiedene Delikte wie die Handybenutzung am Steuer verteuern sich wesentlich.
Am 1. Mai tritt die Punktereform in Kraft. Ab dann wird anders gezählt: Nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden eingetragen. Für Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es keine Punkte mehr. Alte Punkte werden ab dem Startdatum umgerechnet.
Keine Verjährungsverlängerung durch neue Punkte
Statt wie bisher bei 18 wird der Führerschein schon bei acht Punkten eingezogen. Dafür gibt es für Verkehrsverstöße oder Straftaten nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher eins bis sieben. Einen Punkt bekommt man für Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handynutzung am Steuer), zwei für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten (z.B. Ampel überfahren, die länger als eine Sekunde rot war), drei für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z.B. mehr als 1,1 Promille am Steuer), erläutert der ADAC.
Neue Punkte verlängern die Verjährung der bestehenden nicht, jeder Verstoß steht nun für sich allein. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht, Eintragungen mit zwei Punkten nach fünf Jahren, Straftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren.
Freiwilliger Punktabbau weiterhin möglich
Der derzeit noch aktuelle Punktestand wird zum 1. Mai umgerechnet: Aus eins bis drei Punkten wird einer, von vier bis fünf geht es auf zwei, von sechs bis sieben auf drei, von acht bis zehn auf vier, von elf bis 13 auf fünf, von 14 bis 15 auf sechs, von 16 bis 17 auf sieben, von 18 auf acht.
Verschiedene Delikte werden teurer: So kostet das Einfahren in die Umweltzone 80 statt bisher 40 Euro, wer das Handy am Steuer nutzt und erwischt wird, zahlt 70 statt 40 Euro und bekommt einen Punkt. Ein Punkteabbau ist auch im neuen System möglich: Beim Stand von einem bis fünf Punkten kann der Verkehrssünder durch ein freiwilliges Seminar einen Punkt abbauen. (SP-X)