Winterreifen: Zu geringe Profiltiefe kann teuer werden

Bei Fahrt ins Ausland

Winterreifen: Zu geringe Profiltiefe kann teuer werden
Bei Reifen sollte man ab und an die Profiltiefe prüfen. © ProMotor

Nicht nur in Deutschland sollten Autofahrer im Winter auf die richtigen Reifen achten. Wer im Ausland mit einer zu geringen Profiltiefe unterwegs ist und erwischt wird, dem droht ein hohes Bußgeld.

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a) vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

Es besteht also eine situative Winterreifenpflicht. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer also auf sein Auto angewiesen ist, muss rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten. Diese genügen den deutschen gesetzlichen Vorgaben, wenn sie mindestens über eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern und über das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke verfügen.

Vorschriften im europäischen Ausland

Im Ausland werden zum Teil deutlich höhere Anforderungen – Stichwort Profiltiefe -an Winterreifen gestellt als in Deutschland. Es gibt zudem Länder mit Winterreifenpflicht, in anderen gilt eher eine situative wie hier zu Lande. Um es noch unübersichtlicher zu machen, kommen auch lokale Vorschriften hinzu. Die Automobilclubs empfehlen daher, sich vor einer Reise genau zu informieren, welche Vorgaben gemacht werden. Denn bei Ignoranz kann es zu teuren Knöllchen kommen.

Beispiel Österreich

In der Alpenrepublik müssen Autofahrer im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Die Pneus müssen eine Mindestrestprofiltiefe von 4 Millimetern aufweisen. Sind Ganzjahresreifen aufgezogen, gelten sie nur als Winterreifen, wenn sie die „M und S“ Kennung auf der Flanke haben.

Wer bei entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Geldstrafen rechnen. Im Normalfall sind es 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5.000 Euro fällig werden, warnt der ADAC.

Beispiel Schweiz

Besser und sicherer unterwegs mit Winterreifen. Foto: Goodyear

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht zu Winterreifen. Aber der Gesetzgeber schreibt hier vor, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen und er seine „Vorsichtspflichten“ nachkommen muss. Damit ist unter anderem gemeint, dass er sein Fahrzeug entsprechend der Wetterbedingungen auszurüsten hat. Autofahrern drohen daher Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern oder in einen Unfall verwickelt werden. Wer die Mindestanforderung an die Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht erfüllt, zahlt 100 Franken (ca. 90 Euro) Strafe.

Beispiel Italien

Wer die Grenze zu Italien überquert, sollte auf die Straßenschilder achten. Da es keine landesweite verbindliche Regelung zu einer Winterreifenpflicht gibt, entscheiden die Provinzen selbst, welche Vorschriften gelten. Die geeignete Bereifung wird mittels Verkehrsschilder kommuniziert. Dazu kommen aber noch feste Regeln. In Südtirol sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben.

Auf der Brennerautobahn A22 sind vom 15. November bis 15. April grundsätzliche Winterpneus Pflicht. Wer ins Aosta-Tal fahren will, muss ab dem 15. Oktober und ebenfalls bis zum 15. April Winterreifen aufgezogen haben. Die Bußgelder, die bei Missachtung der Vorschriften fällig werden, können happig ausfallen und laut ADAC bis zu 345 Euro betragen.

Beispiel Frankreich

Ach die Franzosen setzen auf eine flexible Umsetzung einer situationsbedingten Winterreifenpflicht und zeigen die Notwendigkeit der Kältespezialisten durch Schilder an. Die Pneus müssen eine Mindestprofiltiefe von 3,6 Millimetern haben. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 135 Euro rechnen. Die Behörden können zudem die Weiterfahrt untersagen.

Schneeketten: Ja oder Nein?

Besser ja: Wer in die oben erwähnten Länder fährt, sollte auch Schneeketten an Bord haben. Die Behörden können örtlich ihre Verwendung anordnen. Bis Tempo 50 darf man mit den angelegten Ketten unterwegs sein. In Österreich muss man darauf achten, dass die Ketten die Norm V5117 bzw. V5119 erfüllen.

Auf der sicheren Seite sind ins Ausland fahrende Autofahrer, die auf Winterreifen mit mindestens 4 Millimeter Profiltiefe setzen – ein Wert, der übrigens auch für Deutschland empfohlen wird. Wer für alle Fälle noch Schneeketten im Kofferraum hat und vorher noch geübt hat, sie aufzuziehen, ist für alle Anforderungen gewappnet. (SP-X)

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