Kaufanreize: Geld sparen mit Elektroautos

Kaufanreize: Geld sparen mit Elektroautos
Ein Elektroauto an der Ladestation. © dpa

Sie denken über den Kauf eines Elektroautos nach? Dann sollten sie nicht zu lange warten. Denn es gibt derzeit eine Vielzahl von Förderungen, die eine Anschaffung attraktiv machen.

Wer sich für ein Elektroauto interessiert, muss sich mit diversen Besonderheiten dieser Antriebstechnik sowie einigen Vor- und Nachteilen auseinandersetzen. Neben den technisch bedingten Eigenschaften gibt es zum Beispiel monetäre Anreize.

Bei einer Neuzulassung vor dem 31. Dezember 2020 sind E-Autos zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Außerdem kann seit Juli 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Umweltbonus beantragt werden. Befindet sich das gewünschte Fahrzeug in der Liste förderfähiger Fahrzeuge, winken dem Käufer bis zu 4.000 Euro (je 2.000 vom BAFA und vom Hersteller) für den Kauf.

Prämien von Stromanbietern

Neben dem offiziellen Umweltbonus und den diversen Eintauschprämien-Angeboten der Hersteller lockt so mancher lokaler Stromanbieter außerdem mit weiteren Prämien für die Anschaffung eines Elektroautos. So gibt es beispielsweise beim Projekt „Neo Grün“ der Stadtwerke Halle 500 Euro Zuschuss zum neuen E-Auto.

Oft ist eine solche kleinere Förderung aber mit einer Gegenleistung verbunden, beispielsweise mit der Anbringung von Logos des Stromanbieters auf dem Auto. Ein anderes Beispiel: Nordrhein-Westfalen fördert den Bau von Ladestationen mit 1000 für den privaten und 5000 Euro für den öffentlichen Betrieb. In Berlin werden für Gewerbekunden 50 Prozent der Kosten für die Ladestation vom Senat übernommen und man bekommt zudem 4000 Euro Prämie durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“.

Teils kostenloses Parken

Doch die Anreize für ein Elektroauto enden nicht auf monetärer Ebene. Vielerorts kann im öffentlichen Raum kostenlos geparkt werden, wo ansonsten ein Parkschein gezogen oder eine Parkscheibe ins Auto gelegt werden müsste. Voraussetzung für die Nutzung dieses Sonderrechts ist, dass das Elektroauto über ein Kennzeichen mit dem „E“ am Schluss verfügt. Das Elektromobilitätsgesetzt (EmoG) sieht außerdem vor, dass Städte und Gemeinden Bus-Spuren für Elektroautos freigeben können. Bisher hat sich aber noch niemand zu dieser Maßnahme durchgerungen.

In Österreich geht man sogar noch weiter: Im Alpenland gibt es auf der Autobahn, auf der generell ein Tempolimit von 130 km/h gilt, ab und an aus Emissionsschutzgründen eine Reduzierung des Limits auf 100 km/h. Im November gab es nun einen Beschluss, dass Elektroautos künftig von dieser Regelung ausgenommen sind und auch in diesen Zonen weiterhin 130 km/h fahren dürfen. Ein schönes Privileg für den E-Auto-Besitzer, auch wenn sich die Batterie seines Fahrzeugs bei diesem Tempo wahrscheinlich recht schnell leeren wird.

Mit Beginn 2019 wird zudem der Steuersatz für Dienstwagen mit E-Antrieb von einem auf 0,5 Prozent gesenkt. Zudem braucht sich der Kunde keine gedanken über Fahrverbote machen – und für die Umwelt tut er auch noch etwas, wenn er denn mit Strom aus erneuerbaren Energien unterwegs ist. (AG/SP-X)

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