Es hat gedauert, aber nun ist es so weit. Die Förderung für die seit dem 1. Januar geltende Elektroautoprämie kann ab heute beantragt werden. Wir sagen Ihnen, was dafür notwendig ist.
Die neue Elektroautoprämie kann ab sofort beantragt werden. Nachdem der Bundesrat Anfang Mai seine Zustimmung für eine rückwirkende Beantragung der Elektroautoprämie ab dem 1. Januar gegeben hat, kann der Förderantrag ab sofort beantragt werden.
„Das Förderportal für die neue Elektroauto-Förderung ist jetzt online. Damit haben wir unseren Zeitplan eingehalten. Ab jetzt können die Zuschüsse fließen, und zwar gestaffelt nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeug“, sagte Bundesumweltminster Carsten Schneider. „Wir tun mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt, für die Autoindustrie und für die Haushalte, die sich sonst kein Elektroauto leisten könnten“, fügte der SPD-Politiker hinzu. Für die Förderprämie steht ein Gesamtbetrag von drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung. Diese Fördersumme reicht für rund 800.000 Fahrzeuge.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Elektroautoprämie kann sofort über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt werden. Zuständig für die Prämie ist wie bei den vorherigen Prämien das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. (Bafa).
Für Beantragung ist ein BundID-Konto erforderlich
Zur Nutzung der FZD ist ein so genanntes BundID-Konto erforderlich. Wer ein solches Konto noch nicht hat, kann auf der Seite der Förderzentrale ein solches Konto beantragen.
Folgende Registrierungsarten auf FDZ sind erlaubt
Die Förderung bei der FDZ kann mit folgenden Arten der Bund-ID gestellt werden:
– ein BundID-Konto mit der Option „Online-Ausweis“ (Vertrauensniveau „hoch“)
oder
– ein BundID-Konto mit der Option „Elster-Zertifikat“ (Vertrauensniveau „substantiell“).
Die Bafa weist darauf hin, dass eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort nicht ausreicht und damit nicht zum Einreichen eines Antrags berechtigt.
Nachweis des Einkommens/Steuerbescheide
Als Nachweis für das Einkommen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen vorzubereiten.Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein.
Erforderliche Angaben aus dem Steuerbescheid
Das Bafa benötigt zur Prüfung der Fördervoraussetzungen aus dem Einkommenssteuerbescheid folgende Angaben:
• Adressat des Steuerbescheides,
• Steuer-ID,
• Datum des Bescheids und Steuerjahr,
• Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie
• Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum).
Die Behörde bittet darum, dass im Steuerbescheid personenbezogen Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, biometrische Daten nicht übermittelt werden. Es wird empfohlen, diese zu schwärzen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Pkw. Für gebrauchte Autos gibt es kein Geld. In Frage kommen reine Batterieautos, Brennstoffzellenautos, Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range-Extender. Fahrzeuge aus den beiden letzteren Kategorien müssen zusätzliche Vorgaben erfüllen: Sie müssen entweder ein CO2-Wert von höchstens 60 Gramm pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Prämie richtet sich an Privatpersonen. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Ohne Kinder liegt die Grenze bei 80.000 Euro im Jahr. Mit einem minderjährigen Kind steigt sie auf 85.000 Euro, mit zwei oder mehr Kindern auf 90.000 Euro. Wer darüber liegt, geht leer aus. Firmen, Betriebsfahrzeuge von Selbstständigen oder gewerbliche Flotten sind nach den bisherigen Vorgaben nicht Zielgruppe der Förderung.
Wie berechnet sich das Haushaltseinkommen?
Es zählt nicht das Bruttoeinkommen und auch nicht das Nettoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheiden, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen.
Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll sein, die Steuererklärung für 2025 entsprechend später oder früher abzugeben. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern sie nicht ohnehin gemeinsam veranlagt werden.
Warum liegt die Einkommensgrenze bei 80.000 Euro?
Sie orientiert sich am Medianeinkommen privater Neuwagenkäufer. Diese Gruppe ist einkommensstärker als die Gesamtheit aller privaten Haushalte. Durch die gesetzte Grenze ist die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, grundsätzlich förderberechtigt. Die soziale Staffelung soll Mitnahmeeffekte begrenzen und dafür sorgen, dass die Förderung vor allem Haushalten zugutekommt, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen sind.
Wie hoch ist die Prämie?
Für reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es mindestens 3000 Euro. Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt der Zuschuss aus. Maximal sind 6000 Euro möglich. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro, maximal sind 4.500 Euro drin. Kinder bringen jeweils 500 Euro zusätzlich, höchstens aber 1.000 Euro. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro kommt ein weiterer Bonus von 1.000 Euro hinzu, unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.
Ab wann gilt die Förderung?
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden. Entscheidend ist also nicht der Kaufvertrag, sondern das Datum der Zulassung.
Gilt die Förderung auch beim Leasing?
Ja. Leasing wird grundsätzlich genauso behandelt wie Kauf. Die Prämie kann also auch der Leasingnehmer beantragen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist und die Mindesthaltedauer eingehalten wird. Die Förderhöhe richtet sich auch beim Leasing nach Einkommen, Kinderzahl und Antriebsart.
Welche Mindesthaltedauer gibt es?
Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung. Das gilt für Kauf und Leasing. Damit soll verhindert werden, dass Autos nur wegen der Prämie gekauft und kurz danach weiterverkauft werden. Wer die Haltedauer nicht einhält, riskiert Probleme mit der Förderung. (mit SP-X)


