Freie Fahrt für Porsche in den VW-Konzern

New Yorker Gericht weist Schadensersatzklage ab

Freie Fahrt für Porsche in den VW-Konzern
VW wird nun Porsche übernehmen. © dpa

Porsche kann aufatmen und Volkswagen auch – erst einmal. Ein New Yorker Gericht wies die Klagen von 39 Investoren ab, die einen Gesamtschaden auf zwei Milliarden Dollar veranschlagt hatten.

Der Autobauer Porsche hat einen Teilerfolg bei der Abwehr möglicher Schadensersatzklagen in den USA erzielt. Ein New Yorker Gericht wies die Klage von Investoren wegen Unzulässigkeit vollumfänglich ab, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Insgesamt hätten 39 Kläger vor dem Bundesgericht in New York Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versuch von Porsche, den größeren Wettbewerber Volkswagen (VW) zu übernehmen, geltend machen wollen, hieß es weiter. Die Kläger bezifferten ihren Gesamtschaden auf zwei Milliarden Dollar.

Berufung innerhalb von 30 Tagen

Das Gericht begründete die Abweisung der Klage in dem Verfahren Elliott Associates und Black Diamond Hedge-Fonds damit, dass die bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze keine Anwendung auf die betroffenen Aktiengeschäfte fänden. Die Stuttgarter hatten sich mit schwer durchschaubaren Aktiengeschäften 2008 die Mehrheit an Volkswagen gesichert und dabei einen Höhenflug der VW-Stammaktien ausgelöst. Dadurch sahen sich Investoren geschädigt, die auf fallende Kurse gewettet hatten.

Die Kläger können gegen die Gerichtsentscheidung innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen. Porsche hatte die Klagen stets als unbegründet bezeichnet und bezog sich dabei auf Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch die Klagen gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den damaligen Finanzvorstand Holger Härter wurden abgewiesen. Härter galt als Architekt einer komplexen Optionsstruktur auf VW-Stammaktien. Beide Manager verließen im Sommer 2009 das Unternehmen als ihr Übernahmeplan scheiterte.

Verschmelzung für 2011 geplant

Stattdessen soll nun Porsche als zehnte Marke in den VW-Konzern integriert werden. Die möglichen juristischen Auseinandersetzungen wurden vom VW-Management mehrfach als Hinderungsgrund für eine schnelle Fusion von Volkswagen und Porsche angegeben. Ursprünglich war eine Verschmelzung beider Unternehmen für 2011 geplant. Zu Verzögerungen kann es außer wegen der Schadensersatzklagen auch aus steuerlichen Gründen kommen. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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