Keine Berücksichtigung des Klimaschutzes

Neuregelung Dienstwagenbesteuerung

Mit Kritik reagiert die Deutsche Umwelthilfe auf die Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung. Davon profitierten vor allem die stärker motorisierten Fahrzeuge.

Die geplante Änderung der Besteuerung von Dienstwagen gerät in die Kritik. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft der Bundesregierung vor, bei ihren Planungen den Klimaschutz nicht zu berücksichtigen. Bei der Neuregelung soll künftig nicht mehr der Listenpreis eines Autos, sondern der deutlich geringere Kaufpreis bei der Steuer zugrunde gelegt werden.

Teure Fahrzeuge profitieren

Naturgemäß profitieren von dieser Änderung teurere und somit meist stärker motorisierte Fahrzeuge mehr als günstige Kleinwagen. Eine Beispielrechnung der DUH zeigt: Bei einem Steuersatz von 40 Prozent, einer täglichen Strecke von 30 Kilometern zur Arbeit und einem um 20 Prozent niedrigeren Kaufpreis spart man bei einem Golf TDI Blue Motion im Jahr 384 Euro, bei einem Mercedes S 65 AMG sind es 4 056 Euro. (mid)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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