Höhere Strafen für Raser beschlossen

Neuer Bußgeld-Katalog

Das Bundeskabinett hat den neuen Bußgeld-Katalog verabschiedet. Danach müssen sich Autofahrer ab dem 1. Januar auf höhere Strafen bei Verkehrsverstößen einstellen.

Rasen, Drängeln und Fahren bei Rot wird künftig deutlich teurer. Voraussichtlich vom 1. Januar 2009 an wird das Bußgeld für zu schnelles Fahren im Regelfall um 60 Prozent erhöht. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) völlig überarbeiteten Bußgeld-Katalog für Verkehrssünder. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen deutsche Straßen sicherer werden.

680 Euro für zu hohes Tempo

Stärker als bisher sollen auch Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet werden. Bei überhöhtem Tempo reicht der zuletzt diskutierte Entwurf bis zu 680 Euro Strafe in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, werden heutige Bußgelder verdoppelt.

Der mit den Ländern abgestimmte neue Bußgeldkatalog solle «möglichst» am 1. Januar 2009 in Kraft treten, teilte Tiefensee mit. Er bekämpfe die Hauptunfall-Ursachen auf deutschen Straßen. «Vor allem Raser und Drängler, also diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen», sagte Tiefensee.

DVR begrüßt Entscheidung

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßte die Verschärfung des Bußgeldkatalogs und stellte fest, dass die Neuregelungen nichts mit «Abkassiererei» zu tun hätten. «Es wird niemand geschröpft, wenn er sich an die Verkehrsregeln hält», sagte DVR-Sprecher Sven Rademacher. Der neue Bußgeldkatalog solle vor allem für notorische Raser, Drängler und alkoholisierte Fahrer ein Zeichen setzen. So sieht der vom Kabinett gebilligte Entwurf für Alkoholverstöße eine Anhebung der Bußgeldobergrenze von 1500 Euro auf 3000 Euro vor.

Für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten erhöhe sich die Obergrenze von 1000 Euro auf 2000 Euro. Dagegen blieben die Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verstößen, insbesondere bei Parkverstößen, unverändert.

Rademacher hofft, dass «der Weg über das Portemonnaie» bei bisher unverbesserlichen Verkehrsrowdys Wirkung zeigt und sie von weiteren Verstößen abschreckt. Sie müssten einsehen, dass ihr Verhalten große Unfallrisiken birgt - und es ändern hin zu einem partnerschaftlichen Umgang und einer der Verkehrssituation entsprechend angepassten Geschwindigkeit. (dpa)

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