EU entscheidet im März über Klagen wegen schlechter Luft

EU entscheidet im März über Klagen wegen schlechter Luft
Greenpeace demonstriert in Brüssel gegen Luftverschmutzung. © dpa

Die EU-Kommission will in etwa einem Monat über die Klagen wegen zu hoher Luftverschmutzung gegen Deutschland und acht weitere Staaten befinden. Aus sämtlichen Ländern seien nun zusätzliche Informationen eingegangen.

Diese sollten nun analysiert werden, die EU-Kommission werde sich dann Mitte März wieder äußern, erklärte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Montag. Zum Inhalt könne sie keine Angaben machen. Umweltkommissar Karmenu Vella hatte zuletzt Druck wegen langjähriger Überschreitung von Schadstoffwerten gemacht. Neben Deutschland sind Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien, Rumänien, Ungarn, Tschechien und die Slowakei betroffen.

EU verweist auf Gesundheitsschäden

Vella verweist unter anderem auf Atemwegs-, Krebs- und Herzerkrankungen wegen Luftverschmutzung sowie mehr als 400.000 vorzeitige Todesfälle in Europa pro Jahr. Die Bundesregierung hatte erklärt, dass es in 20 deutschen Städten – trotz aller Anstrengungen – wohl auch bis zum Jahr 2020 nicht gelingen werde, die EU-Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Eine wichtige Quelle für Stickoxide ist der Autoverkehr – vor allem Dieselwagen sind in der Kritik.

Die Kommission könnte im nächsten Schritt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen. Verlöre Deutschland einen solchen Rechtsstreit, würden letztlich hohe Strafgelder drohen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich am 22. Februar auch zur Debatte um mögliche Diesel-Fahrverbote äußern. (dpa)

Vorheriger ArtikelKernmarke Volkswagen startet mit Absatzplus
Nächster ArtikelVW Polo: Der Spießerfalle entkommen
Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

Keine Beiträge vorhanden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein