Mitte November wird die neue EU-weite Bußgeldverordnung in Kraft treten. Damit muss ein Autofahrer auch für im Ausland begangene Vergehen zahlen.
Ab Mitte November können Knöllchen aus allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Dann tritt die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Kraft. Ist man beispielsweise im Ausland zu schnell unterwegs, kommt der Fahrer laut ADAC bei Nichtzahlung der Strafe hierzulande nicht mehr folgenlos davon.
Es ist also mehr denn je ratsam, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die jeweiligen Tempolimits zu beachten. (mid)