Abwrackprämie als Einkommen angerechnet

Gerichtsurteil

Das Landessozialgericht in Essen will eine «deutschlandweite Signalwirkung» erzielen. Die Abwrackprämie wird Hartz-IV-Empfängern als volles Einkommen angerechnet.

Die Abwrackprämie muss Hartz-IV-Empfängern laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts voll als Einkommen angerechnet werden. Die Prämie verschaffe Hartz- IV-Empfängern Einnahmen, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen und kämen mit dem Kauf eines Neuwagens vor allem dem privaten Konsum zugute. Hartz-IV-Empfänger haben laut Gericht das Recht ein vorhandenes, angemessenes Auto zu behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens seien aber nicht anrechnungsfrei.

Sozialgericht überstimmt

Ein Bochumer Hartz-IV-Empfänger war vor Gericht gezogen, der sich noch vor dem Kauf eines Neuwagens bei der zuständigen Behörde informiert hatte. Mit dem Beschluss (Az.: L 20 B 59/09 AS ER) widersprachen die Essener Richter einer anderslautenden Entscheidung des Sozialgerichts in Magdeburg. In Essen gehe man von einer «deutschlandweiten Signalwirkung» aus, sagte ein Sprecher. (dpa)

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