Geänderte Maut verstößt gegen EU-Recht

Bundestagsgutachten

Geänderte Maut verstößt gegen EU-Recht
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt © dpa

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt veränderte Pkw-Maut erhält Gegenwind aus dem eigenen Land. Ein Bundestagsgutachten hat auch die erneuerte Fassung als europarechtswidrig eingestuft.

Die Pkw-Maut verstößt laut einem Bundestagsgutachten gegen EU-Recht - trotz der Änderungen, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Brüssel vereinbart hat. Für sich genommen seien die Maut und die geplante Maut-Entlastung für inländische Autofahrer bei der Kfz-Steuer nicht diskriminierend, heißt es in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Grünen. Die gebotene Gesamtbetrachtung spreche aber dafür, dass die Kombination «eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit» zu Lasten von Straßennutzern aus anderen Mitgliedstaaten bewirke.

Diese nach EU-Recht verbotene Diskriminierung lasse sich auch «nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen», heißt es in der Analyse. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur sowie «BR Recherche» und «Spiegel Online» vor.

System bewirkt Ungleichbehandlung

Das Bundeskabinett hatte Ende Januar Änderungen an den seit 2015 geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um, mit dem Brüssel grünes Licht für die Maut geben will. So sollen Inländer mit besonders abgasarmen Euro-6-Autos stärker per Kfz-Steuer-Senkung für ihre Mautzahlungen entlastet werden - um jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich im Vergleich zu den bisherigen Plänen. Insgesamt soll kein Inländer zusätzlich belastet werden.

Das Gutachten argumentiert, dieses auf eine unmittelbare Kompensation der Maut für Inländer abstellende System bewirke «eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der an sich gleichermaßen Infrastrukturabgabepflichtigen». Dies sei auch nicht abweichend zu bewerten durch die nun geplante, stärker ökologische Ausrichtung der Steuerentlastung an Schadstoffklassen.

Nachbarländer streben Klagen an

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: «Egal, was Dobrindt auch versucht: Die absurde Idee einer Maut, bei der am Ende nur Ausländer zahlen sollen, ist eine Diskriminierung und verstößt gegen EU-Recht. Es gibt eben keine diskriminierungsfreie Diskriminierung.» Er forderte CDU und SPD im Bundestag auf, das Vorhaben endlich zu begraben. «Die Dobrindt-Maut reaktiviert Schlagbäume, schadet der Wirtschaft, bringt keine Einnahmen, ist ein Bürokratiemonster, hat keine ökologische Lenkungswirkung und diskriminiert Ausländer.»

Dobrindt hat rechtliche Zweifel an seinem Maut-Modell wiederholt zurückgewiesen und stützt sich dafür inzwischen auch auf die EU-Kommission. Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte anlässlich der Maut-Einigung im Dezember erklärt, die beiden Gesetze zur Maut und zur Steuerentlastung «werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht». Deutsche Nachbarländer, allen voran Österreich, sehen dagegen weiter eine Benachteiligung ihrer Bürger und drohen mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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